Unfallhilfe

Jeder kann, gleich ob als Fußgänger, Rad-, Motorrad- oder Autofahrer in einen Unfall verwickelt werden. Verkehrsunfälle ereignen sich leider täglich in einer Vielzahl von Fällen. Häufig gehen sie noch glimpflich aus, wenn „nur“ Sachschaden entsteht. Nicht selten sind die Folgen jedoch schwerer, wenn es zudem zu Personenschäden kommt oder sind tragische Unfälle mit schweren Folgeschäden oder gar tödlichen Verletzungen zu beklagen.

In jedem Schadensfall stellen sich für den Geschädigten eine Reihe von Fragen, die es nicht nur zügig und bequem, sondern vor allem richtig und effektiv zu beantworten gilt. Dies gelingt erfahrungsgemäß am besten und häufig nur dann, wenn sich der Geschädigte von Beginn an unverzüglich an einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt wendet. Schon im Anfangsstadium können bei den ersten Fragen und Schritten, die zu veranlassen sind, Fehler auftreten oder unnötige Probleme heraufbeschworen werden. Dies gilt selbst dann, wenn alles klar und einfach erscheint. Überlegen Sie daher stets, ob Ihnen in erster Linie die Bequemlichkeit gut gemeinter Serviceleistungen wichtig ist oder nicht die kompetente Prüfung und Wahrung Ihrer Rechtsposition durch einen Verkehrsrechtsanwalt, der nach seiner Einschaltung ebenfalls die gesamte Abwicklung aller Anspruchspositionen übernimmt, der bessere Weg ist, selbst wenn er ggf. mit einem zusätzlichen Weg zum Anwalt verbunden ist.

Für Ihre schnelle und vor allem professionelle Hilfe haben wir diesen Informationsservice eingerichtet.

Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit hat dabei im Rahmen seines Haftungsanteils Ihr Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherer zu tragen oder Ihr Rechtsschutzversicherer übernimmt sie. Lassen Sie uns daher schnellstmöglich alle erforderlichen Informationen und Belege über Ihre Kosten und den Schaden zukommen, damit wir die Rechts- und Haftungslage prüfen und Ihre Ansprüche professionell und zielsicher geltend machen können.