Abstand

Abstandsverstöße werden typischerweise durch Videoüberwachung von Autobahnbrücken auf die Fahrbahn erfasst, und zwar sowohl an zahlreichen ortsfesten Messanlagen als auch mittels mobiler Messeinrichtungen von Fahrzeugen aus. Es finden sich in festgelegten Abständen zueinander Markierungen auf der Fahrbahn, die häufig vor Brücken erkennbar sind. Von der dahinter liegenden Brücke erfassen bei den heute gebräuchlichen Verfahren zwei Kameras den ankommenden Verkehr. Eine erfasst den sogenannten Nahbereich in dem sich die Markierungen befinden. Diese Kamera dient der Ermittlung der Abstände zweier Fahrzeuge zueinander anhand der zeitlichen Abfolge in der jeweils Fahrzeugvorder- und –hinterachse die Messstreifen überqueren. Aus den Größen Weg und Zeit kann jeweils wieder die Geschwindigkeit und der Abstand ermittelt werden. Die Ermittlung der Geschwindigkeit ist dabei von Bedeutung, da der Bußgeldkatalog nur ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h eine Sanktion an die Unterschreitung des Abstandes von weniger als 5/10 des halben Tachowertes knüpft.
Je nachdem wie gering der Abstand und wie hoch die Geschwindigkeit ist, ergeben sich neben Bußgeldern bis zu 250,-€ und Fahrverbote bis zu 3 Monaten.

Eine Unterschreitung des Abstands ist nur vorwerfbar, wenn sie für eine gewisse Dauer vorgelegen hat und nicht etwa darauf beruht, dass bspw. andere Fahrzeuge die Spur wechseln und den Sicherheitsabstand verkürzen oder vorausfahrende Fahrzeuge bremsen. Um diese Fälle auszufiltern erfasst eine zweite Kamera den Fernbereich bis in mehrere hundert Meter Entfernung und ermöglicht die Überprüfung der Verkehrssituation bei Annäherung des zu messenden Fahrzeuges an die Messstelle. Im Videobild sind dann die Bilder beider Kameras über einen geeichten Zeitgenerator als Halbbilder zusammengeschaltet und zeigen das Verhalten des Fahrzeugs sowie die Verkehrssituation im Nah- und Fernbereich.

Fehlerquellen sind insbesondere leichte Geschwindigkeitsänderungen, die gerade im Fernbereich regelmäßig mit den gebräuchlichen Systemen nicht hinreichend erfasst werden können.